Einverständniserklärung

Einverständniserklärung für die Weitergabe von personenbezogenen Daten an das zuständige Busunternehmen

Zur Bearbeitung der Antragstellung erfolgt die Erhebung und Verarbeitung aller notwendigen personenbezogenen Daten. Dabei handelt es sich insbesondere um Name, Anschrift sowie sonstige notwendige Angaben. Diese Daten werden auf dem Server der zuständigen Stelle gespeichert und können nur von berechtigten Personen eingesehen werden. Für den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten haben wir alle technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen, um ein hohes Schutzniveau zu schaffen. Wir halten uns dabei strikt an die Datenschutzgesetze und die sonstigen datenschutzrelevanten Vorschriften. Ihre Daten werden ausschließlich über sichere Kommunikationswege an die zuständige Stelle übergeben.

Mit dem Absenden des Antrages erklärt sich der Anmelder damit einverstanden, dass seine Angaben und Daten für die Ausstellung des Jugendtickets elektronisch an das zuständige Busunternehmen übermittelt werden.

Die Ausstellung des kostenlosen Schüler- und Azubitickets (kurz: Emsland-Jugendticket) begründet oder ersetzt keinen Anspruch auf eine Schülerbeförderung. Insbesondere keinen Anspruch auf eine passende Busverbindung oder auf eine andere Beförderungsart. Für die Schülerbeförderung gelten weiterhin die die Schülerbeförderungssatzung des Landkreises auf Basis der Vorgaben des § 114 Nds. Schulgesetz.