Was ist zu tun bei einem Umzug, Schulwechsel o.ä.?
Die neue Adresse bzw. die neue Schule muss der EEB umgehend mitgeteilt werden. Dies kann über das Sekretariat der Schule erfolgen. Alternativ können die Erziehungsberechtigen der EEB direkt eine Mitteilung zukommen lassen.
Von admin|2021-09-03T06:35:00+00:00Juli 8th, 2021|Schülerbeförderung|Kommentare deaktiviert für Was ist zu tun bei einem Umzug, Schulwechsel o.ä.?