NEIN. Durch die Nutzung des Emsland-Jugendtickets hat man keinen Anspruch auf eine Schülerbeförderung oder eine bestimmte Busverbindung oder andere Beförderungsart. Für die Schülerbeförderung gelten weiterhin die Schülerbeförderungssatzung des Landkreises (siehe https://www.emsland.de/leben-freizeit/bildung/bildung-emsland/schuelerbefoerderung.html) auf Basis der Vorgaben des § 114 Nds. Schulgesetz.